DSGVO Vor- und Nachkontrolle

Liebe Vor- und Nachkontrolleure,

ab dem 25-sten Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Diese betrifft Unternehmen, Organisationen und Vereine, welche innerhalb der EU mit
personenbezogenen Daten arbeiten.

Von Ihnen als Vor- und/oder Nachkontrolleur werden wir personenbezogene Daten
hinterlegen, welche Auskunft über die von Ihnen durchgeführten Vor- und/oder
Nachkontrollen geben.

Diese Daten sind typischerweise Ihr Name und/oder Ihr Facebookname, Ihre Adresse sowie die
E-Mail-Adresse, Telefonnummer, die IP-Adresse und Cookies. Dahingehend deckt sich die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung mit dem bisher gültigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In anderen Bereichen wird die DSGVO das
BDSG jedoch ersetzen und ergänzen.

Alle von Ihnen hinterlegten Daten dienen ausschließlich unserer Vermittlungs- und Nachbetreuungsarbeit sowie der
entsprechenden Dokumentation. Sie werden nur an Dritte im Rahmen unserer
Nachweispflicht weitergegeben, z. B. an relevante Behörden, wie Veterinärämter etc.

Zu Werbezwecken oder Ähnlichem werden keine Daten weitergegeben.

Sollten Sie Fragen zu unserer Datenschutzerklärung/DSGVO 2018 haben, informieren Sie sich bitte
auf unserer Website, wo wir unsere ausführliche Datenschutzerklärung eingestellt haben oder nehmen Sie Kontakt mit uns
auf. Unsere  Ansprechpartnerin hierfür ist Sandra Unger.

Schreiben Sie uns hierfür bitte an: info@paradies-fuer-tiere.de

Erklärung zur Verschwiegenheit:
Wer Vor- und/oder Nachkontrollen für Paradies für Tiere e.V. durchführt, bekommt Wissen und Eindrücke unserer
Vereinsarbeit, sowie erhält Informationen zu unseren Interessenten und Tierübernahme-Personen, welche nicht für die
Öffentlichkeit bestimmt sind.
Unsere Erklärung zur Verschwiegenheit setzt den notwendigen Rahmen, für unsere ehrenamtliche Vereinsarbeit (siehe u.a. 
unsere Datenschutzerklärung unter https://paradies-fuer-tiere.de/datenschutzerklaerung/).

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