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Ich habe Interesse an einem Hund

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January 1, 2014

My Heading 1

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Wer im Auslandtierschutz aktiv ist, weiß, wie viel Geld, Mühe und Zeit in die Versorgung und Vermittlung der Tiere gesteckt wird. Nicht nur müssen die Hunde vor Ort oftmals medizinisch behandelt und aufgepäppelt werden, manchmal sind die Fellnasen auch traumatisiert, haben ihre kleinen Besonderheiten oder sind schlicht und ergreifend nicht sozialisiert. Wie auch, denn viele der Hunde haben ihr bisheriges Leben angekettet vor einem Haus verbracht.

Dementsprechend schauen wir ganz genau hin, wenn sich ein Interessent meldet. Denn wir wollen sicherstellen, dass es zu einer erfolgreichen Vermittlung kommt. Erfolgreich heißt für unseren Verein nicht, so viele Hunde so schnell wie möglich aus den Stationen in Ungarn zu holen, sondern vielmehr zu gewährleisten, dass Adoptant und Hund gut zusammenpassen.

Deswegen gibt es die sogenannten Vorkontrollen (VK), bei denen ein ehrenamtlicher Helfer zu den Interessenten fährt, sich die Wohn- und Familiensituation ansieht und die Erwartungen und Möglichkeiten ergründet. Dabei stellen wir immer wieder fest, dass sich manch einer wenig Gedanken über die Konsequenzen der Hundehaltung gemacht hat oder seine persönlichen Möglichkeiten überschätzt. Mitunter passt auch einfach der nachgefragte Hund nicht, d.h. der Interessent sollte sich besser für eine andere Fellnase entscheiden. Während sich ein potentieller Adoptant am Telefon also noch sehr vielversprechend darstellen kann, ist die VK sozusagen die wichtige Stunde der Wahrheit.

January 1, 2015

My Heading 2

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Transport

Wer vom Paradies für Tiere e.V. ein Tier übernimmt, schließt mit der Organisation einen Schutzvertrag ab.Dieser enthält Angaben zum Adoptanen, wie zum Beispiel Name, Anschrift und Kontaktinformation sowie Daten des Hundes, der übernommen wird. Im Zusammenhang mit der Vertragsaufsetzung wird die Identität des zukünftigen Hundehalters überprüft und die Nummer des Personalausweises oder Reisepasses vermerkt. Auch die Höhe der Schutzgebühr und ihre Zusammensetzung ist Bestandteil des Kontraktes.Jeder Tierschutzverein hat seine eigene Vertragsfassung, im Detail weichen diese aber nicht viel voneinander ab. Grundsätzlich verpflichtet sich der Halter das Tier artgerecht zu halten, Zwinger- oder Kettenhaltung, sowie die Haltung in der Garage sind selbstverständlich verboten. Der Adoptant hat den Hund bedarfsgerecht zu pflegen und zu versorgen, sowie im Krankheitsfall oder bei Unfällen tierärztlich behandeln zu lassen. Darüber hinaus wird es dem Adoptanten untersagt, den Hund an Dritte zu verschenken oder zu verkaufen.Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Züchtungsverbot. Der Unterzeichner erklärt sich ferner damit einverstanden, dass durch die Organisation eine sogenannte Nachkontrolle durchgeführt werden kann. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Tierhalter die Vertragsbedingungen einzuhalten.Ergibt eine Nachkontrolle, dass das Tier entgegen diesen schriftlichen Vereinbarungen leben muss, hat das Paradies für Tiere e.V. aufgrund dieses Schutzvertrages eine rechtliche Handhabe gegen den Adoptanten. Es gibt Gerichtsurteile, die den Vertragsbruch strafen und den Tierschützern in vollem Umfang Recht geben, unabhängig von Expertengutachten oder amtstierärztlichen Aussagen. Das Strafmaß geht von der Zahlung eines Bußgeldes an den Verein und die Übernahme der Gerichtskosten bis zur Herausgabe des Tieres an den Tierschutz.Dank guter Vorkontrollen und der Unterstützung der Adoptanten bei der Eingewöhnung des neuen Familienmitgliedes, haben wir allerdings weitgehend positive Erfahrungen gemacht.
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